Worum geht der Streit?
Wählen Sie, was am besten passt.
Was sind Sie in diesem Erbfall?
Davon hängt ab, welcher Anspruch Ihnen überhaupt zusteht.
Haben Sie einen Erbschein beantragt oder erhalten?
Erteilt wird er nur an Erben (§ 2353 BGB, Verfahren § 352 FamFG).
Diese Angabe entfällt, weil ein Erbschein nach § 2353 BGB nur dem Erben erteilt wird. Als übergangene Person haben Sie einen Geldanspruch (§ 2303 BGB), als Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen die Erben (§ 2174 BGB) – aber keinen Erbschein.
Wer steht auf der anderen Seite?
Gegen wen der Anspruch zu richten ist, entscheidet über das Vorgehen.
Wie groß ist der Nachlass etwa?
Eine grobe Schätzung genügt. Genau wird es erst mit der Auskunft.
Was steckt im Nachlass?
Wählen Sie den Posten, um den es hauptsächlich geht.
Wie steht es mit der Auskunft?
Ohne Unterlagen lässt sich nicht beziffern, was Ihnen zusteht.
Wann haben Sie von dem Erbfall erfahren?
Die kurzen Fristen laufen ab Kenntnis, nicht ab dem Todestag.
Was wollen Sie erreichen?
Das Ziel entscheidet, welcher Antrag gestellt wird.
Ihre Angaben werden übermittelt.
Einen Moment bitte – das dauert nur wenige Sekunden …
Ihre Angaben sind gespeichert.
Sie werden zum Anfrageformular weitergeleitet …
Falls die Weiterleitung nicht automatisch startet, klicken Sie bitte auf den Button.
Ihre Ersteinschätzung
Das ist in Ihrem Fall entscheidend
Wie dringend ist Ihr Fall?
Kosten und Bemessungsgrundlage
*KI-Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der gesetzlichen Gebührentabellen – keine Rechtsberatung. Verbindlich prüft Ihre Kanzlei aus dem Partnernetzwerk.