Über 250 Anwälte im Partnernetzwerk · KI-gestützte Ersteinschätzung
Erbstreit · Erbrecht

Im Erbstreit gewinnt nicht, wer recht hat – sondern wer die Frist kennt.

Blockierte Erbengemeinschaft, keine Auskunft über den Nachlass, ein zweifelhaftes Testament oder Schulden statt Erbe: Welcher Anspruch trägt, hängt an Ihrer Rolle im Erbfall und an der Zeit, die schon vergangen ist. Unser Erbstreit-Wegweiser ordnet Ihren Fall ein – eine Kanzlei mit Expertise im Erbrecht übernimmt.

  • KI-Ersteinschätzung Ihres Falls + Kanzlei mit Expertise im Erbrecht prüft
  • Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung jederzeit verlangen (§ 2042 BGB)
  • Auskunft schuldet der Erbschaftsbesitzer (§ 2027 BGB), nicht erst das Gericht
Ausschlagung: sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 Abs. 1 BGB). Dann zählt jeder Tag.

Erbstreit-Wegweiser

Welcher Anspruch Ihr Fall ist – und was die Durchsetzung kostet

Ihr Weg
Was auf der Uhr steht
Anwaltliche Vertretung außergerichtlich, ca.*
Gerichtliches Verfahren erste Instanz, ca.*
Erbschein beim Nachlassgericht, ca.
Erstberatung, gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG)

*Gebühren als Orientierung nach dem RVG auf den genannten Wert, inklusive Auslagen und Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage ist der Wert dessen, was Sie fordern – als Miterbe ist Ihr Anteil geringer. Gerichts- und Notargebühren tragen keine Umsatzsteuer. Keine Rechtsberatung.

Der teuerste Fehler im Erbstreit: abwarten, weil man die Frist nicht kennt.

Zwei Fristen sind kurz und beide laufen ab Kenntnis, nicht ab dem Todestag: sechs Wochen für die Ausschlagung (§ 1944 Abs. 1 BGB, sechs Monate bei Auslandsbezug nach Abs. 3) und ein Jahr für die Anfechtung eines Testaments (§ 2082 BGB). Läuft die Ausschlagungsfrist ab, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB) – verloren ist der Fall dann aber nicht: Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB), Inventar (§ 1993 BGB) und Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) begrenzen die Haftung weiterhin. Umgekehrt gilt: Eine auf dem Papier abgelaufene Regelverjährung ist kein Grund aufzugeben, denn der Erbschaftsanspruch verjährt erst in dreißig Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

In drei Schritten zu einer belastbaren Antwort

Transparent, was unverbindlich ist – und was ein Mandat wird.

SCHRITT 1
Unverbindlich

KI-Ersteinschätzung

Sie beantworten neun Fragen zu Streitpunkt, Rolle, Nachlass, Auskunft und Zeitachse. Unsere KI ordnet Ihren Fall rechtlich ein – sofort.

SCHRITT 2
Unverbindlich

Kanzlei mit Expertise im Erbrecht prüft

Eine Partnerkanzlei klärt Ihre Erbenstellung, prüft die Fristen und sagt Ihnen, welcher Anspruch trägt und gegen wen er sich richtet.

SCHRITT 3
Mandat · gesetzliche Gebühren

Auskunft, Einigung oder Klage

Auskunft mit Fristsetzung (§§ 2027, 2028 BGB), Bewertung des Nachlasses, Auseinandersetzung oder Teilungsklage (§ 2042 BGB) – und die Fristen gesichert.

Selbst regeln – oder anwaltlich klären lassen?

Ohne Anwalt

  • Ohne Auskunft wissen Sie nicht, was Sie fordern – und können nichts beziffern
  • Über einzelne Nachlassgegenstände können Miterben nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB); einer allein blockiert alles
  • Wer die sechs Wochen des § 1944 BGB versäumt, haftet zunächst für die Nachlassschulden
  • Eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) verschiebt keinen Wert – das wird regelmäßig verwechselt

Mit Expertise im Erbrecht

  • Auskunft und Bestandsverzeichnis durchgesetzt (§§ 2027, 2028, 260 BGB)
  • Auseinandersetzung verhandelt statt versteigert – und wenn nötig § 2042 BGB erzwungen
  • Fristen gesichert: § 1944, § 2082, §§ 195, 199 BGB
  • Abschichtung, Anteilsverkauf oder Übernahme gegen Ausgleich statt Teilungsversteigerung

Was kostet das – und wer zahlt?

Die Gebühren folgen dem Gesetz. Sie sind deshalb vorher bekannt.

Was die Bemessungsgrundlage ist

Die Gebühren richten sich nach dem Wert dessen, was Sie fordern. Solange die Auskunft fehlt, lässt sich das nur am Nachlasswert schätzen – als Miterbe ist Ihr Anteil geringer. Deshalb steht die Auskunft immer am Anfang.

Erstberatung gedeckelt

Für die Erstberatung von Verbrauchern gilt die gesetzliche Obergrenze von 190 € netto (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Die Kanzlei nennt die Kosten vor dem Gespräch.

Rechtsschutz deckt hier selten

Ehrlich gesagt: Im Erbrecht decken Rechtsschutzversicherungen meist nur die Beratung, nicht das Verfahren. Prüfen lohnt trotzdem – und bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.

Häufige Fragen

Meine Geschwister blockieren alles – muss ich warten?
Nein. Miterben halten den Nachlass gemeinschaftlich (§ 2032 BGB), aber jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), notfalls mit einer Teilungsklage. Niemand muss auf Einigkeit warten. Die laufende Verwaltung ist Mehrheitssache (§ 2038 BGB); über einzelne Gegenstände können die Erben allerdings nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB) – das ist der Grund, warum ein Einzelner alles aufhalten kann.
Ich bekomme keine Auskunft. Was kann ich verlangen?
Wer den Nachlass in Besitz hat, schuldet Auskunft über den Bestand und den Verbleib (§ 2027 BGB); wer mit dem Verstorbenen im selben Haushalt gelebt hat, ebenfalls (§ 2028 BGB). Vorzulegen ist ein Bestandsverzeichnis nach § 260 BGB. Der dahinterstehende Anspruch ist der Erbschaftsanspruch (§ 2018 BGB). Wer übergangen wurde, hat den eigenen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des § 2314 BGB.
Das Haus soll verkauft werden, ich will es behalten – habe ich eine Chance?
Ja, mehr als die meisten glauben. Eine unteilbare Immobilie wird zwar über die Teilungsversteigerung verwertet (§ 2042 Abs. 2 BGB mit §§ 749, 753 BGB und § 180 ZVG), aber § 180 Abs. 2 ZVG erlaubt eine Einstellung für sechs Monate und Abs. 4 für insgesamt höchstens fünf Jahre. In dieser Zeit lässt sich eine Übernahme gegen Ausgleich, eine Abschichtung oder ein Anteilskauf verhandeln. Wohnt ein Miterbe im Haus, kommt zusätzlich eine Nutzungsentschädigung in Betracht (§ 2038 Abs. 2 BGB mit § 745 Abs. 2 BGB).
Das Testament kann so nicht gewollt gewesen sein – was prüft man?
Drei Wege, die regelmäßig verwechselt werden. Form: nicht eigenhändig geschrieben oder nicht unterschrieben macht es unwirksam (§ 2247 Abs. 1 BGB) – ein fehlendes Datum dagegen nur, wenn deshalb Zweifel bleiben (§ 2247 Abs. 5 BGB). Testierunfähigkeit: eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Errichtung (§ 2229 Abs. 4 BGB), belegt durch Unterlagen und Zeugen. Anfechtung: Irrtum oder Drohung (§ 2078 BGB) oder die Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2079 BGB) – und dafür gilt die Jahresfrist des § 2082 BGB ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, nicht ab dem Erbfall.
Es sind mehr Schulden als Vermögen da. Ist es zu spät?
Die Ausschlagung läuft sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft und dem Berufungsgrund (§ 1944 Abs. 1 BGB), sechs Monate bei Auslandsbezug (Abs. 3). Ist die Frist abgelaufen, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB) – die Haftung lässt sich aber weiter begrenzen: Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB), Inventarerrichtung (§ 1993 BGB) und Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB). Der Fall wird teurer, nicht ausweglos.
Mein Bruder hat zu Lebzeiten schon viel bekommen. Wird das angerechnet?
Zwei verschiedene Instrumente. Unter Abkömmlingen werden Ausstattungen und Zuschüsse bei der Auseinandersetzung ausgeglichen (§ 2050 BGB), mit Auskunftspflicht (§ 2057 BGB). Gegenüber dem Nachlass erhöht eine Schenkung der letzten zehn Jahre den Pflichtteil (§ 2325 BGB), abschmelzend um ein Zehntel pro Jahr (Abs. 3); bei einer Zuwendung an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit dem Ende der Ehe. Ein vorbehaltener Nießbrauch hält die Frist übrigens nicht zuverlässig an (BGH 29.06.2016 – IV ZR 474/15).
Brauche ich einen Erbschein?
Nur als Erbe – und nicht immer. Erteilt wird er auf Antrag vom Nachlassgericht (§ 2353 BGB, Verfahren § 352 FamFG) und ausschließlich an Erben; wer übergangen wurde oder Vermächtnisnehmer ist, bekommt keinen und braucht auch keinen. Gibt es ein notarielles Testament, ist der Erbschein beim Grundbuchamt regelmäßig entbehrlich (§ 35 Abs. 1 S. 2 GBO) – verlangen kann es ihn nach dem Wortlaut der Vorschrift trotzdem. Er kostet zwei 1,0 Gebühren (§ 40 Abs. 1 GNotKG).

Im Erbstreit entscheidet, wer zuerst die Unterlagen hat.

Starten Sie die KI-Ersteinschätzung. Danach prüft eine Kanzlei mit Expertise im Erbrecht Ihren Fall – unverbindlich und mit klarer Kostenauskunft.

Anfechtung eines Testaments: ein Jahr ab Kenntnis des Grundes (§ 2082 BGB).

KI-GESTÜTZTE RECHTSINFORMATION

Sie interagieren mit Lexi, einem KI-gestützten Rechtsinformationssystem.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ein Anwalt sollte die Ergebnisse bewerten.

Expertise im Erbrecht

Erbstreit? Holen Sie sich Ihren Anteil – in Geld.

Blockierte Erbengemeinschaft, Streit ums Testament: Ihr Erbe muss kein Dauerkonflikt bleiben – oft ist mehr für Sie drin, als die Gegenseite zugesteht.

Ansprüche verjähren meist 3 Jahre zum Jahresende – und jede blockierte Immobilie kostet jeden Monat Geld.

Was ist Ihr Ziel?

4,8/5 Bewertungenkostenlos & unverbindlichRückmeldung in 24 h

Warum Sie mehr durchsetzen können, als man Ihnen zugesteht

Wer den Nachlass verwaltet, sitzt am längeren Hebel – bis Sie Ihre Rechte nutzen. Auskunft mit Belegen, saubere Bewertung von Immobilien, notfalls die Auszahlung Ihres Anteils: Mit einer Kanzlei bekommt Ihre Position einen Preis – und die Blockade ein Ende.

So läuft's

1Fall schildern: 6 kurze Fragen, 2 Minuten – die KI ordnet Konstellation, Werte und Fristen ein.
2Kanzlei mit Expertise im Erbrecht prüft: Ihre Hebel, Ihre realistischen Optionen und die Kosten – schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
3Sie entscheiden: Ein Mandat kommt nur zustande, wenn es sich für Sie rechnet.

Kurz beantwortet

Muss ich mich mit allen Miterben einigen?

Nein. Sie können Auskunft und Ihre Mitspracherechte durchsetzen, Ihren Anteil verkaufen oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben. Welcher Weg für Sie der beste ist, zeigt die Prüfung.

Geht das ohne große Eskalation in der Familie?

Meistens ja – die meisten Erbstreitigkeiten enden in einer Einigung. Klare Zahlen und ein strukturierter Vorschlag beruhigen festgefahrene Konflikte oft schneller als jahrelanges Hin und Her.

Was kostet mich das?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Vor einem Mandat erhalten Sie die Kosten schriftlich – sie richten sich nach dem Wert und werden häufig aus dem durchgesetzten Erbteil beglichen. Ehrlich gesagt: Rechtsschutzversicherungen zahlen im Erbrecht meist nicht.